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Autor Thema: Reiseversicherung?!  (Gelesen 545 mal)
 
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
WulleBulle
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Alter: 21
Ort: Celle
Registriert: 15.01.2009
Beiträge: 102



« am: 06.01.2010, 17:55 Uhr »
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Hallo!

Nachdem ich meine Flüge bis jetzt immer übers Reisebüro gebucht, habe ich mir jetzt vorgenommen den nächstes Flug online zu buche. Als Beispiel: Bei den Angeboten, so wie jetzt bei LH was bis zum 12.1 läuft steht: "Umbuchung und Erstattung nicht möglich."

Wenn ich jetzt so einen Flug buchen würde und ich eine Reiseversicherung für den Wert von den Flug abschließen würde, bekomme ich dann das Geld wieder, wenn ich die Reise nicht antreten kann? Ich bin beim Bund und durch ein Lehrgang könnte das mal im schlimmsten Fall passieren. Wäre ein plötzlicher Lehrgang mit dazugehörigen temporären Arbeitsortwechsel Grund dazu das die Reiseabbruchsverischerung greift? Bei den meisten Bedingungen steht nur "Arbeitsplatzwechsel", das was dem am nächstes kommt.

Kann sein das es jetzt ne doofe Frage ist, aber ich find dazu irgendwie nichts. Mietwagen und Hotels kann man ja meistens noch stonieren oder halt mitversichern.


Noch mal nebenbei, welche sind für euch die besten Anbietern von Reiseversicherungen?
Gespeichert

Oktober 2008 Florida
Juli 2009 Boston, Big Apple, Philly und etwas Südstaaten

Wilder Löwe
Platin Member
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Ort: Hannover
Registriert: 22.05.2006
Beiträge: 1635



« Antwort #1 am: 06.01.2010, 19:37 Uhr »
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Nein, ein Lehrgang ist kein Grund, schon gar nicht, wenn für Dich absehbar war, dass so etwas passieren könnte. Die Versicherung greift nur im Krankheitsfall (da aber auch oft nur mit Selbstbeteiligung) von Dir oder Mitreisenden, Todesfall (Du oder nahe Angehörige), häuslichen Katastrophen (Haus abgebrannt, Überschwemmung u.ä.) oder plötzlicher Arbeitslosigkeit bzw. unerwarteter Neueinstellung nach Arbeitslosigkeit. Das sind so in etwa die Fälle, wo Du mit Geld aus der Versicherung rechnen kannst.
Wenn Du arbeitsbedingt unsicher bist, solltest Du Dir ZUERST von Deinem Vorgesetzten einen Urlaubsantrag unterschreiben lassen und DANACH buchen. Dann bist Du auf der sicheren Seite. Denn wenn Du dann wegen Lehrgang stornieren musst, muss Dein Arbeitgeber die Stornokosten übernehmen bzw. wird Dir wahrscheinlich entgegenkommen und Dich von dem Lehrgang freistellen.
Gespeichert

Viele Grüße 
Katrin

WulleBulle
Senior Member
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Alter: 21
Ort: Celle
Registriert: 15.01.2009
Beiträge: 102



« Antwort #2 am: 06.01.2010, 20:35 Uhr »
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Naja, der Urlaub ist immer durch bevor ich buche. Okay, dann weiß ich ja Bescheid, aber bei uns ist das manchmal immer bisschen spontan. Also von der Bundeswehr aus. Aber ich hoffe im Fall der Fälle wird man gnädig zu mir sein. So ein USA-Urlaub ist ja nicht grade billig.

Aber was wäre im schlimmsten Fall, ich habe den Urlaub vorm buchen unterschrieben bekommen, dann kommt ein Lehrgang, der nicht abgesagt werden kann. Bund übernimmt Stornokosten, aber wer übernimmt die meiner Mitreisende? In dem Falle die meiner Freundin, die glaube ich nicht alleine fliegen würde.
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Stefanie_GZ
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WWW
« Antwort #3 am: 06.01.2010, 20:51 Uhr »
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Dann bleibt euch nichts anderes übrig als für einen Aufpreis einen umbuchbaren Flug zu buchen. Das ist ja auch eine Möglichkeit.

Mit einer Reiserücktrisstsversicherung kannst du wirklich nichts anfangen in dem Fall.

Oder geh einfach davon aus, dass alles gut läuft.  Very Happy Very Happy
Gespeichert

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WulleBulle
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Alter: 21
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« Antwort #4 am: 06.01.2010, 20:59 Uhr »
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Geh ich auch von aus.

Aber ich bin da immer ein bisschen paranoid.

Danke auf jeden Fall!
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freddykr
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Ort: Wetterau
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Beiträge: 8008


Bastard Operator from Hell


WWW
« Antwort #5 am: 06.01.2010, 21:12 Uhr »
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Bei den Angeboten, so wie jetzt bei LH was bis zum 12.1 läuft steht: "Umbuchung und Erstattung nicht möglich."
Bitte beachte hier, das Du nur den reinen Flugpreis einbüst. Die ganzen Steuern und Gebühren (bei einem Langstreckenflug sind das mehrere hundert Euro) bekommst Du auf jeden Fall wieder.
Dann haben die meisten Reiserücktrittsversicherungen noch einen Selbstbehalt, so daß Du mit der gezahlten Prämie evtl. sogar teurer kommst. Wink
Gespeichert

Viele Grüße,
Danilo


TGW712
Lounge-Member
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Registriert: 30.11.2009
Beiträge: 178


« Antwort #6 am: 06.01.2010, 21:48 Uhr »
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Arbeitsrechtlich ist der Arbeitgeber, wenn er einen einmal gewährten Urlaub aus betrieblichen Gründen verschiebt, verpflichtet, Stornokosten (und sogar ggf. evtl Mehrkosten beim ggf. teureren Ersatztermin) für Dich und Deine Familienangehörigen zu übernehmen. Gerade bei einem so großen Arbeitgeber wie dem Bund ist das wohl eher dann kein Problem. Problematisch ist allein, dass eine Freundin keine Familienangehörige ist, eine Verlobte aber schon - könnte also sein, dass im Fall der Fälle Ihr Eure Lebensplanung ein wenig beschleunigen müsstet und den Plan, mal irgendwann zu heiraten, konkretisiert Wink
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playmaker11
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Ort: Niedersachsen
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Beiträge: 5728



« Antwort #7 am: 07.01.2010, 07:10 Uhr »
ZitierenZitat

Die Antwort von "Wilder Löwe" ist so ein wenig einfach: da muß man schon genau in die Bedingungen der jeweiligen Rücktrittsversicherung schauen. Bei der Europäischen steht z.B. folgendes:
Zitat
2. Versicherte Ereignisse sind
a) Tod;
b) schwere Unfallverletzung;
c) unerwartete schwere Erkrankung;
d) Schwangerschaft;
e) Impfunverträglichkeit;
f) Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken;
g) Schaden am Eigentum durch Feuer, Elementarereignisse
oder Straftat eines Dritten, sofern der Schaden erheblich
oder die Anwesenheit der versicherten Person bzw.
einer mitreisenden Risikoperson zur Schadensfeststellung
erforderlich ist;
h) Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten
betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses
durch den Arbeitgeber;
i) Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses einschließlich
Arbeitsplatzwechsel;
j) Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung an einer
Schule / Universität, sofern der Termin für die Wiederholungsprüfung
unerwartet in die versicherte Reisezeit fällt
oder innerhalb von 14 Tagen nach planmäßigem Reiseende
stattfinden soll;
k) bei Schülerreisen: endgültiger Austritt aus dem Klassenverband
vor Beginn der versicherten Reise, z. B. wegen
Schulwechsels oder Nichtversetzung in die nächst
höhere Klasse;
l) unerwartete Einberufung der versicherten Person
zum Grundwehrdienst, zu einer Wehrübung oder zum
Zivildienst, sofern der Termin nicht verschoben werden
kann und die Stornogebühren nicht von einem anderen
Kostenträger übernommen werden.
Bei der Hanse-Merkur steht z.B. drin:
Zitat
Nicht versichert ist die Aufnahme von Praktika,betrieblichen Maßnahmen oder Schulungsmaßnahmen jeglicher Art
.

Also entweder Du suchst Dir eine die es mit einschließt oder Du läßt Dir Deinen Urlaub genehmigen und dann zahlt eben der AG.
Gespeichert

Deutschland - Handball Weltmeister 2007 !!
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